Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - Insolvenzsicherung

Bei diesem Modell wird von der Bank eine Bürgschaft über die voraussichtliche Höhe des abzusichernden Wertguthabens eines Arbeitnehmers gestellt.

Kreditnehmer ist der Arbeitgeber und Begünstigter ist der in der Bürgschaft aufgenommene Arbeitnehmer. Im Insolvenzfall erfolgt die Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Begünstigten, der unter Umständen für eine ordnungsgemäße Abrechnung verantwortlich ist. 

Nachteile:

  • Arbeitnehmer muss unter Umständen selbst abrechnen oder jemanden damit beauftragen.
  • Eine nachträgliche Erfassung der Wertguthaben gestaltet sich sehr aufwendig und kann hohe Kosten verursachen.
  • Die aktuellen Ansprüche des Arbeitnehmers stehen nicht in der Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaften mindern die Kreditlinie des Arbeitgebers.

Wenn trotzdem dieses Insolvenzsicherungsmodell für den Arbeitgeber in Betracht kommt, ist der Abschluss eines Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrag (DUG) empfehlenswert. Die Verwaltung und Abrechnung der Ansprüche aus Wertguthaben erfolgt dann durch einen qualifizierten Verwalter.