Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - Insolvenzsicherung

Die Insolvenzsicherung der Rückdeckung für die Zeitwertkonten erfolgt mittels Einzelverpfändung der Kapitalanlage an den Arbeitnehmer.

Dafür schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Verpfändungsvereinbarung ab. Da die Verpfändung nur Ansprüche des Arbeitnehmers umfasst, muss für jeden Arbeitnehmer jeweils ein Konto, eine Versicherung oder ein Depot eröffnet werden. Für die Verwaltung und Abrechnung der Ansprüche aus Wertguthaben der Arbeitnehmer, wird ein Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrag (DUG) mit dem Verwalter geschlossen.

Vorteile:

  • Insolvenzsicherung nicht über einen unbekannten Dritten
  • unternehmensinterne Lösung
  • keine Insolvenzsicherungskosten für einen externen Treuhänder

Nachteile:

  • keine Prüfung der Insolvenzsicherung
  • keine Prüfung und Bewertung des Sicherungsproduktes
  • Einzelverträge mit jedem Arbeitnehmer
  • Einzelrückdeckungen für jeden Arbeitnehmer
  • Freigabe von Sicherheiten nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers

Auf den ersten Blick scheint die Einzelverpfändung als betriebsinterne Lösung der Insolvenzsicherung vorteilhaft zu sein. Die Anwendung empfiehlt sich jedoch nur bei einer geringen Anzahl von Zeitwertkonten und setzt gegenseitiges Vertrauen und Kontrolle voraus. Bei einer großen Anzahl von abzusichernden Zeitwertkonten ist eine andere Form der Insolvenzsicherung sinnvoller. Der Aufwand bei der Verwaltung von Einzelverträgen, Einzelrückdeckungen oder Freigaben von Sicherheiten nur unter Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers ist sehr hoch.