Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - Zeitwertkonten

Verzinsung

Grundsätzlich erfolgt die Wertguthabenführung unabhängig und getrennt von der Kapitalanlage, die als Rückdeckung der Wertguthaben dient.

Die Verzinsung des arbeitsrechtlichen Anspruches sollte deshalb arbeitsrechtlich geregelt werden.

Wir führen derzeit folgende Modelle:

Festverzinsung

  • festvereinbarte Zinszusage des Arbeitgebers (fester Prozentsatz oder abhängig von der Lohn- und Gehaltsentwicklung)
  • Verzinsung unabhängig der Kapitalanlage
  • keine Umlage der Erträge oder Verluste aus der Kapitalanlage auf den Arbeitnehmer

Partizipationsmodell

  • Entwicklung Wertguthaben analog der Kapitalanlage
  • Verzinsung abhängig von der Kapitalanlage
  • Umlage Erträge oder Verluste aus der Kapitalanlage auf den Arbeitnehmer
  • aber unter Vorbehalt der Werterhaltungsgarantie für den Zweck der planmäßigen Verwendung (D.h., bei planmäßiger Verwendung muss der Arbeitgeber mindestens die eingebrachten Arbeitsentgelte auszahlen.)