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Definition


Auf Zeitwertkonten können Arbeitnehmer Arbeitsentgelt ansparen und somit Freistellungen während des Arbeitsverhältnisses finanzieren.

Wertguthaben wird durch Einbringung von Arbeitsentgelt in das Zeitwertkonto angespart. Dadurch mindert sich das sozialversicherungs- und steuerpflichtige Arbeitsentgelt im Lohnabrechnungsmonat der Einbringung. Die Verbeitragung und Versteuerung erfolgt dann im Monat des Zuflusses. Das Wertguthaben umfasst die eingebrachten Arbeitsentgelte des Arbeitnehmers sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Einbringung

  • Einmahlzahlungen
  • Arbeitsentgelte
  • Resturlaub
  • Mehrarbeit
  • Demografiebeiträge
  • Zuschüsse
  • Arbeitgeberanteile

Wertguthaben

  • Insolvenzschutz
  • Rückdeckung mit Finanzprodukt
  • Werterhaltung

Freistellung

  • Vorruhestand
  • Sabbatical
  • Elternzeit
  • Pflegezeit
  • Sozialversicherung
  • Lohnsteuer

Vorteile Arbeitnehmer


Berücksichtigung individueller Wünsche an die Lebensarbeitszeitgestaltung

  • Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes
  • Finanzierung flexibler Freistellungsmöglichkeiten für Weiterbildungen, Reisen, Eltern- und Pflegezeit etc.
  • unterschiedliche Arbeitsintensität in unterschiedlichen Lebensphasen (Teilzeit)
  • Betriebszugehörigkeit bleiben erhalten

Finanzielle Vorteile

  • steuer- und sozialversicherungsfreier Ansparprozess
  • Verzinsung von Bruttobeträgen und Arbeitgeberanteilen
  • Werterhaltungsgarantie der eingezahlten Beiträge
  • Insolvenzschutz
  • flexible Einbringungs- und Verwendungsmöglichkeiten
  • volle Vererbbarkeit

Vorteile Arbeitgeber


Personalpolitische Gestaltungsmöglichkeiten

  • Motivierung, Bindung und Werbung qualifizierter Fachkräfte – Senkung von Fluktuationskosten
  • attraktive Ergänzung des Vergütungsmodells (u.a. Arbeitgeberzuschuss)
  • Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
  • langfristige Planung Zu- bzw. Abgang von Mitarbeitern (Fluktuation)
  • Verbesserung des Arbeitgeberimages
  • Abbau von Resturlaub, Mehrarbeit
  • Reduzierung krankheitsbedingter Kosten älterer Arbeitnehmer, da sie individuelle Vorruhestands- bzw. Teilzeitmodell mitfinanzieren
  • Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Krankheiten der heutigen Gesellschaft (burn out)
  • Know how älterer Mitarbeiter wird an deren Nachfolger weitergegeben und bleibt dem Unternehmen langfristig erhalten
  • Ausgleichsinstrument für erhöhtes gesetzliches Renteneintrittsalter
  • Alternative zu Altersteilzeitregelungen
  • Steuerung der betrieblichen Altersstruktur
  • kostengünstig und fachspezifische Betreuung

Niedrige Kosten auch bei externer Verwaltung

  • freie Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretung
  • fachspezifische Betreuung durch Verwalter – Unternehmen profitiert von deren Erfahrungen und Kenntnissen, inklusive der Abwicklung von Störfällen
  • insolvenzsichere und prüfungssichere Anlagemodelle
  • kostengünstige Variante im Vergleich zu anderen Vorruhestandslösungen
  • Anlage und Bilanzierung

Flexible Auswahl der Anlage (kurz- oder langfristig)

  • arbeitsrechtliche Vereinbarungen sind unabhängig von der Anlage
  • Rückstellung der Arbeitnehmeransprüche
  • vorübergehende Aufwandsminderung der Personalkosten

SV-Luft


Die SV-Luft ist die Differenz zwischen dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze im jeweiligen Bereich der Sozialversicherung.

Sofern das Wertguthaben nicht zweckentsprechend für Zeiten der Freistellung verwendet wird, tritt der Störfall ein. Im Störfall soll das Arbeitsentgelt im Wertguthaben sozialversicherungspflichtig so abgerechnet werden, als hätte keine Ansparung stattgefunden. Es soll …

Summenfelder Modell

Während der Arbeitsphase stellt der Arbeitgeber kalenderjährlich die Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und des in diesem Kalenderjahr verbeitragten Arbeitsentgeltes (SV-Luft) fest. Die für …

Beispiel:

KalenderjahrEinbringungBMG-RVBruttoSV-Luft
20121.000,00 €67.200,00 €67.200,00 €0,00 €
20130,00 €69.600,00€67.200,00 €2.400,00 €
Summe1.000,00 €2.400,00 €

Das Arbeitsentgelt im Wertguthaben (1.000,00 EUR) würde im Störfall verbeitragt werden, obwohl es zum Zeitpunkt der Ansparung nicht verbeitragt worden wäre.

Alternativ-/Optionsmodell

Das im Kalenderjahr eingebrachte Arbeitsentgelt nebst Zinserträgen bzw. Verlusten und Kosten wird mit der für dieses Kalenderjahr festgestellten Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt verglichen. Der jeweils …

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Verzinsung


Grundsätzlich erfolgt die Wertguthabenführung unabhängig und getrennt von der Kapitalanlage, die als Rückdeckung der Wertguthaben dient.

Die Verzinsung des arbeitsrechtlichen Anspruches sollte deshalb arbeitsrechtlich geregelt werden.

Wir führen derzeit folgende Modelle:

Festverzinsung

  • festvereinbarte Zinszusage des Arbeitgebers (fester Prozentsatz oder abhängig von der Lohn- und Gehaltsentwicklung)
  • Verzinsung unabhängig der Kapitalanlage
  • keine Umlage der Erträge oder Verluste aus der Kapitalanlage auf den Arbeitnehmer

Partizipationsmodell

  • Entwicklung Wertguthaben analog der Kapitalanlage
  • Verzinsung abhängig von der Kapitalanlage
  • Umlage Erträge oder Verluste aus der Kapitalanlage auf den Arbeitnehmer
  • aber unter Vorbehalt der Werterhaltungsgarantie für den Zweck der planmäßigen Verwendung (D.h., bei planmäßiger Verwendung muss der Arbeitgeber mindestens die eingebrachten Arbeitsentgelte auszahlen.)

Rückdeckung


Anforderungen an zum Zwecke der Insolvenzsicherung verpfändete Sachen oder Rechte (Rückdeckungsmittel).

Sofern in einem Insolvenzsicherungsmodell Sachen (z.B. Fondsanteile, Festgeldanlagen etc.) oder Rechte (Ansprüche aus Versicherungsverträgen) verpfändet oder an dritte übertragen werden, sprechen wir von Rückdeckungsmitteln. Die Anlage (der Rückdeckungsmittel) von …

Beziehungen zwischen Rückdeckungsmitteln und arbeitsrechtlichem Anspruch

In sogenannten Partizipationsmodellen ist arbeitsrechtlich vereinbart, dass sich der arbeitsrechtliche Anspruch so entwickelt, wie die eingesetzten Rückdeckungsmittel. Die Spitzenverbände der …

Unterschied zwischen Rückdeckungsmitteln und Sicherungsmitteln

Wir unterscheiden zwischen dem Begriff Rückdeckungsmittel und Sicherungsmittel, weil je nach Sicherungsmodell auch Bürgschaften, Bankgarantien oder Kautionsversicherungen der …

Übertragung


Um eine Störfallabrechnung bei Beendigung der Beschäftigung zu vermeiden, kann durch schriftliche Erklärung des Beschäftigten und Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers das Wertguthaben:

  • auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Hierzu schließt der neue Arbeitgeber mit dem Beschäftigten eine Wertguthabenvereinbarung ab und stimmt der Übertragung zu.

    oder
  • auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Vorausgesetzt das Wertguthaben übersteigt einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages einen Betrag in Höhe des Sechsfachen der monatlichen Bezugsgröße, der jährlich von der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Grundlage der durchschnittlich monatlich gemeldeten rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelten festgelegt wird (17.010,00 EUR in den alten und 14.490,00 EUR in den neuen Bundesländern im Jahr 2015).

Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten vom neuen Arbeitgeber oder von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu erfüllen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund übernimmt die Wertguthabenführung und verwaltet treuhänderisch sowie getrennt vom sonstigen Vermögen der Rentenversicherung das Kapital aus der aufgelösten Rückdeckung.

Eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ist unumkehrbar. Das Wertguthaben kann nicht aufgestockt werden und wird nur für Zwecke der Freistellung  während einer Beschäftigung oder unmittelbar vor Bezug einer gesetzlichen Altersrente durch die Deutsche Rentenversicherung Bund ausgezahlt.

In neuen Beschäftigungsverhältnissen dürfen auch neue Wertguthaben angespart werden und später ggf. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.

Störfall


Wird das Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß für Zeiten der Freistellung genutzt, tritt der sogenannte Störfall ein.

Beispiele:

Am Tag der nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung des Wertguthabens tritt der Störfall ein. Sozialversicherungsrechtlich erfolgt eine Verbeitragung des Arbeitsentgeltes über die so genannte SV-Luft. Steuerrechtlich ist die Anwendung der Fünftelungsregelung möglich, wenn das Arbeitsentgelt in mehreren Kalenderjahren angespart wurde. Ebenfalls als Störfall zu werten, ist die nicht angemessene Verwendung (weniger als 70% oder mehr als 130% des Durchschnittsentgeltes der letzten 12 Monate), da hier die Voraussetzungen für eine Beschäftigung nach § 7 Abs. 1a SGB IV nicht gegeben sind.

Werterhaltungsgarantie


Der Arbeitgeber garantiert dem Arbeitnehmer, dass bei planmäßiger Inanspruchnahme (Freistellung) des Wertguthabens, mindestens die eingebrachten Beiträge zur Verfügung stehen.

Wertguthaben zum 31.12.2008 bleiben unverändert bestehen und dürfen sich nicht mindern.

Die außerplanmäßige Inanspruchnahme des Wertguthabens (Störfälle oder Übertragung des Wertguthabens auf einen neuen Arbeitgeber) ist von der Werterhaltungsgarantie nicht umfasst. Bei einer durch den Arbeitgeber zugesagten Festverzinsung des Wertguthabens sind Verluste für den Arbeitnehmer in jeden Fall ausgeschlossen. Im Partizipationsmodell unterliegt das Wertguthaben den Wertschwankungen aus der Kapitalanlage. In diesem Modell können zeitweise Deckungslücken auftreten, wenn der Wert des Wertguthabens niedriger ist als die von der Werterhaltungsgarantie umfassten Beträge.

Eine durch den Arbeitgeber auszugleichende Deckungslücke ist zunächst nur informatorisch und wird erst bei der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens relevant. Wenn zu jedem beliebigen Zeitpunkt Freistellungen arbeitsrechtlich vereinbart sind, sollten Deckungslücken durch Wahl einer geeigneten Kapitalanlage nicht entstehen. Es ist empfehlenswert, vorübergehende Deckungslücken zeitnah auszugleichen bzw. anderweitig gegen Insolvenz zu sichern.

Soll das Wertguthaben laut den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen ausschließlich für die Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes verwendet werden, ist eine Deckungslücke nicht selten. Einige Kapitalanlagen (z.B. Lebensversicherungen) können bis zur planmäßigen Inanspruchnahme mindestens die eingezahlten Beträge sowie Überschussanteile garantieren. Grundsätzlich gilt, dass eine Deckungslücke vom Arbeitgeber nicht auszugleichen ist, wenn das Wertguthaben nicht, wie arbeitsrechtlich vereinbart, verwendet wird.