
Sicherungstreuhand
Arbeitnehmeranspruch gegenüber der sichernden Stelle (Treuhänder)
Mit der Sicherungstreuhand wird im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers ein Anspruchsverhältnis der Arbeitnehmer gegenüber der sichernden Stelle begründet …
… Für die Verwaltung, Abrechnung und Insolvenzsicherung der Wertguthaben wird zwischen der sichernden Stelle und dem Arbeitgeber ein Sicherungsvertrag geschlossen. Es wird ein Schuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und sichernder Stelle einerseits und ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber der sichernden Stelle andererseits begründet. Die Insolvenzsicherung erfolgt durch Stellung von Sicherheiten gegenüber der sichernden Stelle entweder durch Verpfändungen von z.B. Bankkonten, Fonds, Versicherungen oder in Form von Bürgschaften. Eine Vermögensübertragung an die sichernde Stelle erfolgt nicht. Bei Insolvenz des Arbeitgebers erfolgt die Befriedigung der Arbeitnehmeransprüche direkt von der sichernden Stelle durch die Verwertung der Sicherheiten. Mit dem Sicherungsvertrag wird Ihnen rechtliche Sicherheit geboten. Insolvenzsicherung und Verwaltung erfolgen nur durch eine Stelle. Dadurch ist der Aufwand geringer als bei der Führung vieler Sicherungskonten mit Einzelverpfändung für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Mehraufwendungen durch Einzelrückdeckungen entfallen. Auch Freigaben von Sicherheiten können schnell und ohne großen Aufwand ausgeführt werden.
Vorteile
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kompetente Insolvenzsicherung
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Haftungsübertragung
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Begleitung im Insolvenzfall
Nachteile
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höhere Kosten
Mit dem Sicherungsvertrag wird Ihnen rechtliche Sicherheit geboten. Insolvenzsicherung und Verwaltung erfolgen nur durch eine Stelle. Dadurch ist der Aufwand geringer als bei der Führung vieler Sicherungskonten mit Einzelverpfändung für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Mehraufwendungen durch Einzelrückdeckungen entfallen. Auch Freigaben von Sicherheiten können schnell und ohne großen Aufwand ausgeführt werden.
Doppelseitige Treuhand im CTA
Bei der doppelseitigen Treuhandlösung wird das Vermögen für die Rückdeckung der Zeitkonten (Planvermögen) auf einen Treuhänder übertragen.
Der Treuhandvertrag ist das sogenannte CTA (Contractual Trust Arrangement). Neben der Insolvenzsicherung wird das Vermögen durch den Treuhänder verwaltet, wobei der Treugeber (Arbeitgeber) wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Die Sicherheiten dienen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Wertguthaben vom Treugeber gegenüber dem Arbeitnehmer.
Vorteile
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Kompetente Insolvenzsicherung Haftungsübertragung zur Sicherung der Arbeitnehmeransprüche
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variable (ggf. vertragsabhängige) Anlagemöglichkeiten
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Bilanzverkürzung durch Saldierung der Anlage und Rückstellungen auch in internationalen Bilanzen möglich
Nachteile
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Hohe einmalige Kosten für die Vertragsgestaltung und -genehmigung
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laufende Kosten für die Vermögensverwaltung und die Treuhand
Das CTA-Modell bietet Ihnen zunächst die gleichen Vorteile wie die Sicherungstreuhand. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, durch Saldierung des Planvermögens mit den dazugehörigen Rückstellungen die Kennzahlen auch in internationalen Bilanzen zu verbessern.
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung ist eine Bürgschaft mit Kautionshinterlegung bei einem Versicherungsinstitut.
In die Bürgschaftsurkunde werden die abzusichernden Arbeitnehmer aufgenommen. Im Insolvenzfall erfolgt die Auszahlung der Bürgschaftssumme unmittelbar an die Arbeitnehmer bzw. Sozialversicherungsträger.
Vorteile
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Erhaltung Liquidität
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Mögliche unternehmensinterne Investitionen
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Keine Risiken bei der Kapitalanlage
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Keine Anrechnung Kreditlinie des Unternehmens
Nachteile
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Avalprovision (abhängig von Bonität und Bürgschaftssumme)
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Stellung einer Kaution
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Leistung bei Freistellung nicht aus der Sicherung
Ähnlich wie bei einer Bankbürgschaft sollte auch hier eine gute Kalkulation über mögliche Kosten bzw. die voraussichtliche Höhe der abzusichernden Wertguthaben erfolgen. Zur Zeit wird dieses Modell ebenfalls aufgrund der ausreichenden Kalkulation vorwiegend für die Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeit eingesetzt. Für wirtschaftlich stabile Unternehmen ist eine Kautionsversicherung das perfekte Sicherungsmodell.
Einzelverpfändung an den Arbeitnehmer
Die Insolvenzsicherung der Rückdeckung für die Zeitwertkonten erfolgt mittels Einzelverpfändung der Kapitalanlage an den Arbeitnehmer.
Dafür schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Verpfändungsvereinbarung ab. Da die Verpfändung nur Ansprüche des Arbeitnehmers umfasst, muss für jeden Arbeitnehmer jeweils ein Konto, eine Versicherung oder ein Depot eröffnet werden. Für die Verwaltung und Abrechnung der Ansprüche aus Wertguthaben der Arbeitnehmer, wird ein Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrag (DUG) mit dem Verwalter geschlossen.
Vorteile:
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Insolvenzsicherung nicht über einen unbekannten Dritten
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unternehmensinterne Lösung
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keine Insolvenzsicherungskosten für einen externen Treuhänder
Nachteile:
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keine Prüfung der Insolvenzsicherung
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keine Prüfung und Bewertung des Sicherungsproduktes
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Einzelverträge mit jedem Arbeitnehmer
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Einzelrückdeckungen für jeden Arbeitnehmer
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Freigabe von Sicherheiten nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers
Auf den ersten Blick scheint die Einzelverpfändung als betriebsinterne Lösung der Insolvenzsicherung vorteilhaft zu sein. Die Anwendung empfiehlt sich jedoch nur bei einer geringen Anzahl von Zeitwertkonten und setzt gegenseitiges Vertrauen und Kontrolle voraus. Bei einer großen Anzahl von abzusichernden Zeitwertkonten ist eine andere Form der Insolvenzsicherung sinnvoller. Der Aufwand bei der Verwaltung von Einzelverträgen, Einzelrückdeckungen oder Freigaben von Sicherheiten nur unter Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers ist sehr hoch.
Einzelbürgschaft
Bei diesem Modell wird von der Bank eine Bürgschaft über die voraussichtliche Höhe des abzusichernden Wertguthabens eines Arbeitnehmers gestellt.
Kreditnehmer ist der Arbeitgeber und Begünstigter ist der in der Bürgschaft aufgenommene Arbeitnehmer. Im Insolvenzfall erfolgt die Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Begünstigten, der unter Umständen für eine ordnungsgemäße Abrechnung verantwortlich ist.
Nachteile:
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Arbeitnehmer muss unter Umständen selbst abrechnen oder jemanden damit beauftragen.
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Eine nachträgliche Erfassung der Wertguthaben gestaltet sich sehr aufwendig und kann hohe Kosten verursachen.
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Die aktuellen Ansprüche des Arbeitnehmers stehen nicht in der Bürgschaftsurkunde.
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Die Bürgschaften mindern die Kreditlinie des Arbeitgebers.
Wenn trotzdem dieses Insolvenzsicherungsmodell für den Arbeitgeber in Betracht kommt, ist der Abschluss eines Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrag (DUG) empfehlenswert. Die Verwaltung und Abrechnung der Ansprüche aus Wertguthaben erfolgt dann durch einen qualifizierten Verwalter.