Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - wir über uns

Vertrauen Sie auf einen finanzproduktunabhängigen und erfahrenen Dienstleister für die Insolvenzsicherung und Verwaltung Ihrer Zeitwertkonten.

Die ZKS Zeitkontenservice GmbH (ZKS) wurde am 28.12.2004 gegründet.

Die ZKS administriert Zeitwertkonten aus eigenen Verträgen und Verträgen anderer Vertragspartner. Dabei werden im Rahmen von Branchenverträgen (u. a. Metall- und Elektroindustrie, Textil- und Modeindustrie, Holz- und Kunststoffe verarbeitende Industrie, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Nahrungs- und Genussmittelindustrie) unterschiedlichste Zeitkontenmodelle gegen Insolvenz absichert.

Zu unseren Kunden zählen kleine- und mittelständische Unternehmen, Vereine sowie Kapitalgesellschaften.

Derzeit werden Konten von mehr als 35.000 Arbeitnehmern aus über 1.200 Unternehmen mit einem Sicherungs- und Verwaltungsvolumen von derzeit mehr als 600 Mio. EUR geführt.

Es besteht keine Bindung an bestimmte Anlageprodukte oder Finanzinstitute! Wir pflegen konstruktive Geschäftsbeziehungen zu Vermittlern von Finanzprodukten.

Unsere Leistungen erbringen wir insbesondere als Abrechnungsdienstleister unserer Kooperationspartner. Spezialisiert haben wir uns dabei auf die Insolvenzsicherung im Rahmen verblockter Altersteilzeit-, flexibler Arbeitszeit- und aus sonstigen Regelungen erworbener Arbeitnehmeransprüche.

Durch den sehr flexiblen Aufbau unseres Abrechnungssystems sind wir in der Lage mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten auf nahezu jeden Kundenwunsch individuell einzugehen.

Fortlaufend wird unser Abrechnungssystem an gesetzliche Änderungen und Bestimmungen angepasst.

Unser onlinebasiertes Webportal ermöglicht unseren Kunden und ihren Arbeitnehmer Daten direkt über das Internet auf unser Internetportal zu übermitteln, Stammdaten einzusehen, aktuelle Bearbeitungsstände und elektronisch abgelegte Dokumente abzurufen.

Wir begleiten unsere Kunden von der Implementierung eines geeigneten Zeitkontenmodells über Klärungen offener Fragen zu  möglichen Rückdeckungen und Insolvenzsicherungsmodellen bis hin zu der notwendigen Abrechnung der Arbeitnehmeransprüche in so genannten Störfällen.