Ja. Eine Insolvenzsicherung ist allerdings nach § 7 SGB IV oder 8a AltTGZ nicht notwendig.
Können Zeitwertkonten im öffentlichen Dienst genutzt werden?
- von superuser
Ja. Eine Insolvenzsicherung ist allerdings nach § 7 SGB IV oder 8a AltTGZ nicht notwendig.