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Können auch geringfügig Beschäftige Zeitwertkonten nutzen?

Seit 01.01.2009 dürfen auch geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte Wertguthaben aufbauen. Die Entnahme aus diesem Wertguthaben kann dann allerdings ebenfalls nur in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis erfolgen.