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Darf der Arbeitnehmer über die Anlage der Rückdeckungsmittel entscheiden?

Da die Rückdeckungsmittel Eigentum des Arbeitgebers sind, entscheidet auch dieser über die Anlage. Die gesetzlichen Anlagebeschränkungen nach §7d i.V. m. §80 ff. SGB IV sind zu beachten. Eine direkte Entscheidung des Arbeitnehmers birgt die Gefahr eines steuerlichen Zuflusses. Sofern der Arbeitgeber allen seinen Arbeitnehmern gleichermaßen mehrere Modelle der Rückdeckung im Partizipationsmodell anbietet und diese eines der angebotenen Modelle auswählen, wird diese Entscheidung steuerlich als unproblematisch angesehen.