Entsprechend einer notwendigen arbeitsvertraglichen Regelung! Gibt es keine entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarung, gibt es keine Verzinsung. Bekannte arbeitsrechtliche Regelungen sind Festverzinsungen, Ertragszurechnungen entsprechend der aktuellen Lohn- und Gehaltsentwicklung und so genannte Partizipationsmodelle (entsprechend der Verzinsung der Rückdeckungsmittel).
