Bei Tod des Arbeitnehmers tritt der Störfall ein. Das Wertguthaben wird unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet und an den Erben ausgezahlt. Lohnsteuerrechtlich werden die Daten des Erben benötigt, wobei die sozialversicherungsrechtliche Grundlage die SV Luft des Wertguthabens des Verstorbenen ist.
