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Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Sofern bei Insolvenz des Arbeitgebers eine Kündigung des Arbeitnehmers erfolgt, wird das Wertguthaben nach dem Störfallprinzip abgerechnet. Auch eine Übertragung auf einen Folgearbeitgeber ist möglich. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Einhaltung der Bestimmungen der Insolvenzsicherungspflicht durch den jetzt insolventen Arbeitgeber.
Wurden die Vorschriften zur Insolvenzsicherung nicht eingehalten, werden Ansprüche aus Wertguthaben wie die anderer nicht bevorrechtigter Gläubiger bedient. In der Regel wird man nur einen geringen Betrag oder nichts erhalten.
Deshalb ist es wichtig, sich die entsprechende Insolvenzsicherung nachweisen zu lassen.