Günstige Tarife und ein individuelles Leistungsangebot können den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) attraktiv machen. Aber auch unter den verschiedenen privaten Angeboten gibt es große Unterschiede und viel Optimierungspotenzial. An erster Stelle sollte eine Analyse stehen, auf welche Leistungen man als Versicherter besonderen Wert legt. Einzelzimmertarife, Chefarztbehandlungen und ähnliche Annehmlichkeiten können individuell ausgewählt werden. Um aus den vielen Angeboten das individuell optimale Angebot herauszufiltern, bieten sich neben dem Gang zum Versicherungsmakler auch Vergleichsportale im Internet an. Viele nützliche Infos finden sich unter www.kvzentrale.com.
Die Tarife unterteilen sich in Pflichtbestandteile und freiwillige Bestandteile. Standardmäßig und gesetzlich verpflichtend sind die Versorgung beim Arzt und im Krankenhaus, der Zahnbeitrag und der Beitrag für stationäre Behandlung bei längeren Krankenhausaufenthalten. Die Beiträge werden für jeden Versicherten im Hinblick auf das Geschlecht, Alter und Krankheitsgeschichte individuell berechnet. Durch die vielen unterschiedlichen freiwilligen Bestandteile, flexible Selbstbeteiligungen, Beitragsrückzahlungen und Beitragserhöhungen ist die Tarifsuche mitunter sehr komplex.
Unterschiede zwischen der GKV und der PKV gibt es auch hinsichtlich des Versicherungsbeginns. Dabei ist zwischen dem formellen, dem materiellen und dem technischen Versicherungsbeginn zu unterscheiden. Formell beginnt die Versicherung mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Meist beginnt ab hier auch gleich der Versicherungsschutz und die Beiträge werden fällig. In einigen Fällen kann es aber sein, dass der materielle Versicherungsschutz auf einen anderen Zeitpunkt fällt. Auch der technische Schutz, ab dem die Beiträge fällig werden, kann vom Vertragsabschluss differieren.
Die Wartezeiten betragen in der privaten Krankenversicherung 3 bis 8 Monate. In dieser Zeit werden keine Leistungen für ambulante Behandlungen übernommen. Praktisch sind diese Fälle aber sehr selten. Bestimmte Berufsgruppen stellen Sonderfälle dar und deshalb gibt es z.B. die PKV für Beamte mit speziellen Tarifen.
