Seinem Arbeitgeber gegenüber hat der Mitarbeiter einen Lohnanspruch. Das bedeutet, dass ihm der Chef für eine erbrachte Arbeitsleistung das vereinbarte Arbeitsentgelt zu zahlen hat. Wie hoch der Lohn ist, auf den der Mitarbeiter Anspruch hat und welche Arbeitsleistung er dafür abliefern muss, steht im gemeinsam vereinbarten und unterschriebenen Arbeitsvertrag.
Formen des Arbeitslohns
Angegeben wird das Gehalt für erbrachte Arbeit in Euro und für einen vollen Monat. Wie das Portal für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht, www.anwaltarbeitsrecht.com, schreibt, können aber auch Teile des Lohns aus Sachbezügen bestehen. Bestes Beispiel dafür ist der Dienstwagen, den der Chef seinem Mitarbeiter auch zu einer zum Teil privat veranlassten Nutzung überlassen kann. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge ergänzen in vielen Branchen die Regeln zum Entgelt. Sie können Lohnuntergrenzen enthalten, verbindliche Tarifvereinbarungen für die verschiedenen Mitarbeiter oder übertarifliche Regelungen für Führungskräfte.
Regeln zu Sonderzahlungen
Anspruch auf Gehalt kann auch außerhalb von Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen bestehen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind solche Sondervereinbarungen, auch Boni und Gratifikationen gehören dazu. Nicht immer müssen Sonderzahlungen in Verträgen mit Ausdruck vereinbart worden sein. Waren sie im betreffenden Unternehmen üblich und wurden sie außerdem lange Zeit gezahlt, haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf. Dagegen kann sich der Chef allerdings schützen. Mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Zahlung schließt er einen rechtlichen Anspruch für kommende Zeiten aus.
Außerdem kommt es auf den Zweck an, der mit einer Sonderzahlung verbunden ist. So kann die Zahlung für die langjährige Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters gezahlt werden. Scheidet er aus dem Unternehmen aus, bevor er den Zeitpunkt erreicht hat, dem eine solche Zahlung fällig wird, besteht kein Anspruch mehr darauf. Anders sieht die Sache aus, wenn die Sondergratifikation die Funktion eines 13. Monatsgehalts hat. Dann vergütet sie in gewisser Weise Arbeitsleistung. Ein Mitarbeiter, der geht, muss also zumindest eine anteilige Zahlung erhalten.
