… geringere Wert ist die SV-Luft. Der oben angeführte Nachteil des Summenfeldmodells wird hier beseitigt.
Der Abgleich kann im Alternativ-/Optionsmodell auch monatlich erfolgen. Eine monatliche Bewertung des beitragspflichtigen Entgeltguthabens wird jedoch seitens der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nicht empfohlen. Spätere Einmalzahlungen führen i. d. R. dazu, dass bisher gebildete beitragspflichtige Entgeltguthaben sowie das laufende beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit der (anteiligen) Jahresbeitragsbemessungsgrenze abzugleichen sind. Dies ist notwendig, um den beitragspflichtigen Teil des Entgeltguthabens aus der Einmalzahlung zu ermitteln. Die Mechanismen, auch im Zusammenhang mit der so genannten Märzklausel werden daher sehr kompliziert. Der „Nutzen“ aus dem monatlichen Abgleich ist aber eher gering. In Einzelfällen kann die Berechnung im Vergleich zum jährlichen Abgleich auch zu höheren Beiträgen führen.
