… Sozialversicherungsträger vertreten die Auffassung, dass Wertminderungen unter Vorbehalt der Werterhaltungsgarantie (also temporär vor der Freistellung) zulässig sind. In so genannten Störfällen (der nicht zweckentsprechenden, nicht planmäßigen Verwendung von Wertguthaben) kann es daher für den Arbeitnehmer zu Verlusten in diesen Modellen kommen. Dafür partizipiert der Arbeitnehmer auch an höheren Erträgen.
In so genannten Partizipationsmodellen ist arbeitsrechtlich vereinbart, dass sich der arbeitsrechtliche Anspruch so entwickelt, wie die eingesetzten Rückdeckungsmittel. Die Spitzenverbände der …
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