- Beendigung der Beschäftigung bei Kündigung (ohne Übertragung an den Folgearbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund), Tod oder nicht befristete Rente wegen Erwerbsminderung
- vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeits- oder Freistellungszeit
- Übertragung von Wertguthaben auf andere Personen
- Umwandlung des Wertguthabens in eine betriebliche Altersversorgung (Es sei denn, die Vereinbarung wurde vor dem 14.11.2008 geschlossen und eine entsprechende Umwandlungsmöglichkeit war ausdrücklich vorgesehen.)
