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Was ist ein Langzeitkonto?

1998 wurden Langzeitkonten im Zusammenhang mit der 4-Tage Woche bei VW eingeführt. Vom grundsätzlichen Prinzip der Verbeitragung bei Entstehung wird unter bestimmten Voraussetzungen zum Zuflussprinzip übergegangen. Arbeitsentgelt für die erbrachte Arbeitsleistung werden also nicht sofort verbeitragt sondern erst bei der späteren Verwendung in einer Freistellung. Mit dem 01.01.2009 erfolgten wesentliche Änderungen unter anderem hinsichtlich einer notwendigen Insolvenzsicherung und gesetzlich vorgesehener Freistellungen. Die gesetzlichen Grundlagen regelt §7 SGB IV.