Der Arbeitnehmer hat weiterhin einen Lohnfortzahlungsanspruch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitsphase. Die Grundlage zur Berechnung dieses Anspruches ist das regelmäßige beitragspflichtige Entgelt. Da die Einbringung in ein Zeitwertkonto das beitragspflichtige Entgelt dauerhaft senkt, wir nur der verminderte Wert angesetzt, es sei denn es wurden anderweitige arbeitsrechtliche Regelungen getroffen.
Ändert sich der Lohnfortzahlungsanspruch bei krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit?
- von superuser
