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Beispiele:

  • von
  • Beendigung der Beschäftigung bei Kündigung (ohne Übertragung an den Folgearbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund), Tod oder nicht befristete Rente wegen Erwerbsminderung
  • vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeits- oder Freistellungszeit
  • Übertragung von Wertguthaben auf andere Personen
  • Umwandlung des Wertguthabens in eine betriebliche Altersversorgung (Es sei denn, die Vereinbarung wurde vor dem 14.11.2008 geschlossen und eine entsprechende Umwandlungsmöglichkeit war ausdrücklich vorgesehen.)