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Dürfen auch Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) Zeitwertkonten nutzen?

Nach dem BMF Schreiben vom 17.06.2009 schließt das BMF die Möglichkeit Zeitwertkonten für Organschaftsmitglieder (Geschäftsführer, Vorstände etc.) zu führen aus. Derzeit laufen Verfahren gegen diese Auffassung. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Die bisherigen Urteile widersprechen der Auffassung des BMF.