Nein, das als Wertguthaben angesparte Arbeitsentgelt und die ausgezahlten Arbeitsentgelte aus Wertguthaben werden bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. D.h., für die Berechnung des Bemessungsentgelts werden Arbeitsentgelte aus der Freistellungsphase hinzugerechnet und Arbeitsentgelte aus der Ansparphase nicht abgezogen. Allerdings bleibt nicht zweckgebunden verwendetes Wertguthaben (Störfall) außer Acht.
Hat ein Zeitwertkonto Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes?
- von superuser
