In den meisten Altersteilzeitverträgen oder Tarifverträgen ist geregelt, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet, sofern ein Anspruch auf ungeminderte Rente besteht. Durch eine derartige Regelung würde Ihr Arbeitsverhältnis enden. Eventuell im Blockmodell noch vorhandene Restwertguthaben werden im Störfallverfahren abgerechnet. Sollte es in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine entsprechende Regelung geben, müssen Sie eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Arbeitgeber finden.
Ich bin in Altersteilzeit und habe vor Ende meiner Altersteilzeit bereits Anspruch auf die ungeminderte Rente ab 63. Was passiert?
- von superuser
