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Kann das Wertguthaben ohne gleichzeitige Freistellung jederzeit ausgezahlt werden?

Wenn eine Auszahlung von Wertguthaben nicht zum Zwecke der Freistellung erfolgt, tritt wegen der nicht planmäßigen Verwendung der sogenannte Störfall ein. Die Finanzverwaltung erkennt solche Fälle in der Regel nur bei „Notfällen“, die existenzbedrohlich für den Arbeitnehmer sind, an. Außerdem geht diese dann davon aus, dass das gesamte Wertguthaben ausgezahlt werden muss.