Klingt ungewöhnlich ist aber möglich. Wertguthaben kann auch in der Freistellung angespart werden, allerdings nicht aus den für die Freistellung verwendeten Entgelten (Unterschreitung der Angemessenheit) aber z.B. aus Sonderzahlungen.
Kann während der Freistellung weiterhin Wertguthaben angespart werden?
- von superuser
