Ja, wenn der neue Arbeitgeber mit dem Beschäftigten eine Wertguthabenvereinbarung abschließt und der Übertragung von schon bestehenden Wertguthaben zustimmt.
Kann Wertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden?
- von superuser
Ja, wenn der neue Arbeitgeber mit dem Beschäftigten eine Wertguthabenvereinbarung abschließt und der Übertragung von schon bestehenden Wertguthaben zustimmt.