Seit 01.01.2009 dürfen auch geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte Wertguthaben aufbauen. Die Entnahme aus diesem Wertguthaben kann dann allerdings ebenfalls nur in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis erfolgen.
Seit 01.01.2009 dürfen auch geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte Wertguthaben aufbauen. Die Entnahme aus diesem Wertguthaben kann dann allerdings ebenfalls nur in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis erfolgen.