Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sind Wertguthabenvereinbarungen bei versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigungen nicht möglich.
Können auch kurzfristig geringfügig Beschäftigte Zeitwertkonten nutzen?
- von superuser
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV sind Wertguthabenvereinbarungen bei versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigungen nicht möglich.