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Können ausländische Rückdeckungen für Wertguthaben genutzt werden?

Die gewählten Kapitalanlagen für die Rückdeckungen von Zeitwertkonten sollen bei inländischen Finanzinstituten geführt werden. D.h., nur Kapitalanlagen von Finanzinstituten mit Sitz in Deutschland kommen als Rückdeckung in Frage.