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Können Wertguthaben mit unterschiedlichen Rückdeckungen geführt werden? Können Rückdeckungsmittel ausgetauscht werden?

Ja, da grundsätzlich Wertguthaben und Rückdeckungsmittel nichts miteinander zu tun haben. Wertguthaben sind ein arbeitsrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rückdeckungsmittel dienen der Ausfinanzierung und Insolvenzsicherung sind aber Eigentum des Arbeitgebers. Bindungen an das Rückdeckungsmittel ergeben sich nur aus den Verträgen des Arbeitgebers mit dem Finanzdienstleister.