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Mit der Sicherungstreuhand wird im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers ein Anspruchsverhältnis der Arbeitnehmer gegenüber der sichernden Stelle begründet…

… Für die Verwaltung, Abrechnung und Insolvenzsicherung der Wertguthaben wird zwischen der sichernden Stelle und dem Arbeitgeber ein Sicherungsvertrag geschlossen. Es wird ein Schuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und sichernder Stelle einerseits und ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber der sichernden Stelle andererseits begründet.
Die Insolvenzsicherung erfolgt durch Stellung von Sicherheiten gegenüber der sichernden Stelle entweder durch Verpfändungen von z.B. Bankkonten, Fonds, Versicherungen oder in Form von Bürgschaften. Eine Vermögensübertragung an die sichernde Stelle erfolgt nicht.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers erfolgt die Befriedigung der Arbeitnehmeransprüche direkt von der sichernden Stelle durch die Verwertung der Sicherheiten.
Mit dem Sicherungsvertrag wird Ihnen rechtliche Sicherheit geboten. Insolvenzsicherung und Verwaltung erfolgen nur durch eine Stelle. Dadurch ist der Aufwand geringer als bei der Führung vieler Sicherungskonten mit Einzelverpfändung für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Mehraufwendungen durch Einzelrückdeckungen entfallen. Auch Freigaben von Sicherheiten können schnell und ohne großen Aufwand ausgeführt werden.