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Sofern das Wertguthaben nicht zweckentsprechend für Zeiten der Freistellung verwendet wird, tritt der Störfall ein. Im Störfall soll das Arbeitsentgelt im Wertguthaben sozialversicherungspflichtig so abgerechnet werden, als hätte keine Ansparung stattgefunden. Es soll…

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…gewissermaßen eine Lohnrückrechnung erfolgen, damit weder der Arbeitnehmer noch die Sozialversicherungsträger einen Vorteil oder Nachteil aus der Verbeitragung des Wertguthabens erhalten.
Eine besondere Berechnung unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ist notwendig, weil ein Wertguthaben oftmals über mehrere Jahre und bei mehreren Arbeitgebern angespart wird.

Historisch entstanden deshalb verschiedene Berechnungsvarianten die durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können und dennoch alle rechtlich zulässig sind.
Der Name SV-Luft bedeutet die Differenz (Luft) zwischen dem bereits verbeitragten Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung.