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Verwaltung bzw. Insolvenzsicherung von Arbeitnehmeransprüchen

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Sofern wir mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag über die Verwaltung bzw. Insolvenzsicherung von Arbeitnehmeransprüchen abgeschlossen haben, sind folgende Ausführungen neben den in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten Hinweisen für Sie relevant:
 

Verarbeitungszweck

Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zum Zwecke der Einrichtung von einem Zeitwertkonto, Altersteilzeitkonto oder Arbeitszeitkonto (z.B. Gleitzeitkonto) ab und wird dieses oder andere Arbeitnehmeransprüche durch uns verwaltet sowie ggf. gegen das Risiko der Insolvenz gesichert, benötigen wir die von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber übermittelten Daten für die Verwaltung Ihrer Arbeitnehmeransprüche.

Die Verwaltung bzw. Insolvenzsicherung Ihrer Arbeitnehmeransprüche ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

Neben den auf dieser Internetseite dargestellten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gilt zu Teilen bzw. im vollen Umfang der §23b SGB IV. Hiernach kann ein Dritter die Pflichten des Arbeitgebers für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers übernehmen. Je nach Vertragsmodell verpflichtet sich die ZKS Zeitkontenservice GmbH zur eigenverantwortlichen Abrechnung der Arbeitnehmeransprüche im Falle der Insolvenz.

Kategorien personenbezogener Daten

  • Personenstammdaten
  • Kommunikationsstammdaten
  • Vertragsdaten
  • Personaldaten

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Bevollmächtigte:

Soweit ihr Arbeitgeber weitere Personen bevollmächtigt, Daten über unser Webportal zu übermitteln, einzusehen und herunterzuladen. Diese Personen haben i.d.R. bereits aus anderen vertraglichen Beziehungen zu Ihrem Arbeitgeber Einblick in die uns gemeldeten personenbezogenen Daten. Es handelt sich z.B. um Steuerberater, Vermittler oder Berater.

Weitere Empfänger:

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, beispielsweise an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).