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Während der Arbeitsphase stellt der Arbeitgeber kalenderjährlich die Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und des in diesem Kalenderjahr verbeitragten Arbeitsentgeltes (SV-Luft) fest. Die für …

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… die einzelnen Kalenderjahre der Arbeitsphase festgestellte SV-Luft je Versicherungszweig wird summiert.

Das Entgeltguthaben wird vor Abrechnung im Störfall mit der während der Arbeitsphase summierten und festgestellten SV-Luft aus jedem einzelnen Versicherungszweig verglichen.
Der jeweils geringere Wert wird als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Störfallabrechnung berücksichtigt.

Dieses Modell kann sich nachteilig für den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber auswirken, weil kein jährlicher Abgleich mit dem eingebrachten Wertguthaben erfolgt.