… die einzelnen Kalenderjahre der Arbeitsphase festgestellte SV-Luft je Versicherungszweig wird summiert.
Das Entgeltguthaben wird vor Abrechnung im Störfall mit der während der Arbeitsphase summierten und festgestellten SV-Luft aus jedem einzelnen Versicherungszweig verglichen.
Der jeweils geringere Wert wird als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Störfallabrechnung berücksichtigt.
Dieses Modell kann sich nachteilig für den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber auswirken, weil kein jährlicher Abgleich mit dem eingebrachten Wertguthaben erfolgt.
