Zum Inhalt springen

Wann besteht Insolvenzsicherungspflicht für Wertguthaben?

Übersteigt das Wertguthaben die monatliche Bezugsgröße der Deutschen Rentenversicherung Bund (bei Altersteilzeit gilt die dreifache Bezugsgröße) und besteht kein Anspruch auf Insolvenzgeld für die beabsichtigte Zeit der Freistellung, so ist es gegen Insolvenz zu sichern. Der öffentliche Dienst ist von der Verpflichtung ausgenommen.