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Was ist ein Störfall?

Der Störfall tritt bei nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung des Wertguthabens ein. Der häufigste Störfallgrund ist das Ende einer Beschäftigung durch z.B. Tod oder Kündigung. Das Wertguthaben wird dann unter Beachtung der SV-Luft sozialversicherungspflichtig und ggf. auf Grund mehrjähriger Ansparung über die Fünftelregelung lohnsteuerpflichtig abgerechnet.