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Was kann in ein Zeitkonto eingebracht werden?

In das Wertguthaben wird Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV eingebracht. Das kann der Gegenwert von Arbeitszeit (z.B. Mehrarbeit, Überstunden) oder Entgeltbestandteile (z.B. laufendes Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen) sein. Maßgebend sind allerdings die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Außerdem müssen die auf das eingebrachte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingebracht werden. Es ist zu beachten, dass der gesetzliche oder tarifvertraglich vereinbarte Mindestlohn durch die Einbringung von Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben nicht unterschritten wird. Derzeit gehen die Prüfinstitutionen davon aus, dass der durchschnittliche Bruttostundenlohn durch die Einbringung von Wertguthaben gemindert wird! Eine gerichtliche Überprüfung dieses Umstandes ist nicht bekannt, Verfahren in Bezug auf ähnliche Bezüge (Gehaltsumwandlung BAV) allerdings schon.