Der neue Arbeitgeber tritt in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers ein, wenn dieser ebenfalls alle arbeitsrechtlichen Vereinbarungen übernimmt. Üblich sind entsprechende Informationen über den Betriebsübergang mit den Folgen und Veränderungen für die Beschäftigten. Wenn die Wertguthabenvereinbarungen nicht übernommen werden, erfolgt die Störfallabrechnung bzw. eine mögliche Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund.
