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Was passiert bei Kündigung/ Aufhebungsvertrag des Arbeitnehmers?

Nach dem Beschäftigungsende hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Wertguthaben auf einen Folgearbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund (unter Voraussetzungen) innerhalb von 6 Monaten zu übertragen. Ansonsten wird das Wertguthaben als Störfall abgerechnet.