Im Partizipationsmodell entwickelt sich das Wertguthaben analog zu den Rückdeckungsmitteln. Der Arbeitnehmer ist an den wirtschaftlichen Erträgen, aber auch an den möglichen Verlusten der Rückdeckung unter Beachtung der Werterhaltungsgarantie beteiligt. Mitunter wird nur das Arbeitsentgelt analog verzinst. Aber auch die Verrechnung zwischen Arbeitsentgelt und Arbeitgeberanteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag können geregelt werden. Kosten der Kapitalanlage oder der Insolvenzsicherung können ebenfalls einbezogen werden. Zu Beachten ist jedoch stets die Werterhaltungsgarantie!
