Nach dem BMF Schreiben vom 17.06.2009 kann grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer (§1 LStDV) in einem laufenden Dienstverhältnis ein Zeitwertkonto eingerichtet werden. Dies gilt auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Allerdings schließt das BMF Schreiben die Möglichkeit für Organschaftsmitglieder (Geschäftsführer, Vorstände etc.) aus. Derzeit laufen Verfahren gegen diese Auffassung. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Die bisherigen Urteile widersprechen der Auffassung des BMF.
