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Wie hoch kann / muss das Entgelt in der Freistellung sein?

In der Freistellungsphase muss die Höhe des monatlichen Arbeitsentgeltes angemessen sein. Im Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 31.03.2009 sind mindestens 70%, höchstens 130% des monatlichen durchschnittlichen Arbeitsentgeltes der letzten 12 Monate angemessen.