Im Festzinsmodell (Zinszusage Arbeitgeber) wirken sich die Kosten (z.B. für die Depotführung) nicht auf das Wertguthaben aus. Im Partizipationsmodell (Wertguthabenentwicklung analog zur Rückdeckung) kommt es auf die arbeitsrechtliche Vereinbarung an. Im Regelfall, werden arbeitsrechtliche Regelungen im Partizipationsmodell so gestaltet, dass die Kosten das Wertguthaben belasten.
Wie wirken sich Kosten aus der Rückdeckung auf ein Wertguthaben aus?
- von superuser
