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Wie wirkt sich der Sozialversicherungsstatus des Arbeitnehmers auf die Einbringung der Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus?

Nach Auffassung der Spitzenverbände sind nur Beitragsanteile für die sozialversicherungspflichtigen Versicherungszweige unabhängig von der Bemessungsgrenze einzubringen. Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss des Frage und Antwortkataloges an die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 13.04.2010 aus Frage 1 Ziffer 6.