Ja, natürlich. Es handelt sich (auch im Blockmodell) um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zählt auch die Altersteilzeit bei der Ermittlung der Erwerbsjahre für die abschlagsfreie Rente ab 63?
- von superuser
Ja, natürlich. Es handelt sich (auch im Blockmodell) um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.