Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - Insolvenzsicherung

Doppelseitige Treuhand im CTA

Bei der doppelseitigen Treuhandlösung wird das Vermögen für die Rückdeckung der Zeitkonten (Planvermögen) auf einen Treuhänder übertragen.

Der Treuhandvertrag ist das sogenannte CTA (Contractual Trust Arrangement). Neben der Insolvenzsicherung wird das Vermögen durch den Treuhänder verwaltet, wobei der Treugeber (Arbeitgeber) wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Die Sicherheiten dienen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Wertguthaben vom Treugeber gegenüber dem Arbeitnehmer.

Vorteile

  • Kompetente Insolvenzsicherung Haftungsübertragung zur Sicherung der Arbeitnehmeransprüche
  • variable (ggf. vertragsabhängige) Anlagemöglichkeiten
  • Bilanzverkürzung durch Saldierung der Anlage und Rückstellungen auch in internationalen Bilanzen möglich

Nachteile

  • Hohe einmalige Kosten für die Vertragsgestaltung und -genehmigung
  • laufende Kosten für die Vermögensverwaltung und die Treuhand

Das CTA-Modell bietet Ihnen zunächst die gleichen Vorteile wie die Sicherungstreuhand. Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, durch Saldierung des Planvermögens mit den dazugehörigen Rückstellungen die Kennzahlen auch in internationalen Bilanzen zu verbessern.