Mit der Sicherungstreuhand wird im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers ein Anspruchsverhältnis der Arbeitnehmer gegenüber der sichernden Stelle begründet.
Vorteile
- kompetente Insolvenzsicherung
- Haftungsübertragung zur Sicherung der Arbeitnehmeransprüche
- Begleitung im Insolvenzfall
Nachteile
- höhere Kosten für die sichernde Stelle
Mit dem Sicherungsvertrag wird Ihnen rechtliche Sicherheit geboten. Insolvenzsicherung und Verwaltung erfolgen nur durch eine Stelle. Dadurch ist der Aufwand geringer als bei der Führung vieler Sicherungskonten mit Einzelverpfändung für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Mehraufwendungen durch Einzelrückdeckungen entfallen. Auch Freigaben von Sicherheiten können schnell und ohne großen Aufwand ausgeführt werden.