Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - Zeitwertkonten

Anforderungen an zum Zwecke der Insolvenzsicherung verpfändete Sachen oder Rechte (Rückdeckungsmittel).

Sofern in einem Insolvenzsicherungsmodell Sachen (z.B. Fondsanteile, Festgeldanlagen etc.) oder Rechte (Ansprüche aus Versicherungsverträgen) verpfändet oder an dritte übertragen werden, sprechen wir von Rückdeckungsmitteln. Die Anlage (der Rückdeckungsmittel) von ...

... Wertguthaben hat seit dem 01.01.2009 unter Beachtung der Vermögensanlagevorschriften des § 80 ff SGB IV, in Verbindung mit § 7d Abs. 3 SGB IV zu erfolgen. Eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds bis zu einer Höhe von 20 Prozent ist zulässig. Sofern es in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist oder in der arbeitsrechtliche Regelung ausschließlich eine Freistellung unmittelbar vor Renteneintritt vereinbart ist, kann der Aktienanteil höher liegen. Die Anlage soll so gewählt werden, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens ein Rückfluss mindestens in der Höhe des angelegten Betrages gewährleistet ist (Werterhaltungsgarantie). Dabei wurde der gesetzliche Begriff der Inanspruchnahme seitens der Spitzenverbände Sozialversicherungsträger und der Finanzverwaltung in Rundschreiben auf den Begriff der "planmäßigen" Inanspruchnahme zum Zeitpunkt einer Freistellung festgelegt.

 

Beziehungen zwischen Rückdeckungsmitteln und arbeitsrechtlichem Anspruch

In so genannten Partizipationsmodellen ist arbeitsrechtlich vereinbart, dass sich der arbeitsrechtliche Anspruch so entwickelt, wie die eingesetzten Rückdeckungsmittel.

Die Spitzenverbände der ...

... Sozialversicherungsträger vertreten die Auffassung, dass Wertminderungen unter Vorbehalt der Werterhaltungsgarantie (also temporär vor der Freistellung) zulässig sind. In so genannten Störfällen (der nicht zweckentsprechenden, nicht planmäßigen Verwendung von Wertguthaben) kann es daher für den Arbeitnehmer zu Verlusten in diesen Modellen kommen. Dafür partizipiert der Arbeitnehmer auch an höheren Erträgen.

 

Unterschied zwischen Rückdeckungsmitteln und Sicherungsmitteln

Wir unterscheiden zwischen dem Begriff Rückdeckungsmittel und Sicherungsmittel, weil je nach Sicherungsmodell auch Bürgschaften, Bankgarantien oder Kautionsversicherungen der ...

... Sicherung der Wertguthaben für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers dienen. In "Nichtpartizipationsmodellen" bieten sich auch Kombinationsmöglichkeiten von Sicherungsmitteln. Die Entscheidung für die richtige Wahl der Sicherungsmittel erfordert eine Gesamtbetrachtung der entstehenden Kosten unter Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung und erfordert daher eine fundierte Beratung Je nach Sicherungsmodell kann auch ein Austausch von Sicherungsmitteln erfolgen.