Verwaltung und Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

ZKS - Zeitwertkonten

Die SV-Luft ist die Differenz zwischen dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze im jeweiligen Bereich der Sozialversicherung.

Sofern das Wertguthaben nicht zweckentsprechend für Zeiten der Freistellung verwendet wird, tritt der Störfall ein. Im Störfall soll das Arbeitsentgelt im Wertguthaben sozialversicherungspflichtig so abgerechnet werden, als hätte keine Ansparung stattgefunden. Es soll...

...gewissermaßen eine Lohnrückrechnung erfolgen, damit weder der Arbeitnehmer noch die Sozialversicherungsträger einen Vorteil oder Nachteil aus der Verbeitragung des Wertguthabens erhalten.
Eine besondere Berechnung unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ist notwendig, weil ein Wertguthaben oftmals über mehrere Jahre und bei mehreren Arbeitgebern angespart wird.


Historisch entstanden deshalb verschiedene Berechnungsvarianten die durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können und dennoch alle rechtlich zulässig sind.
Der Name SV-Luft bedeutet die Differenz (Luft) zwischen dem bereits verbeitragten Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung.

 

Summenfelder Modell

Während der Arbeitsphase stellt der Arbeitgeber kalenderjährlich die Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und des in diesem Kalenderjahr verbeitragten Arbeitsentgeltes (SV-Luft) fest.
Die für ...

... die einzelnen Kalenderjahre der Arbeitsphase festgestellte SV-Luft je Versicherungszweig wird summiert.

Das Entgeltguthaben wird vor Abrechnung im Störfall mit der während der Arbeitsphase summierten und festgestellten SV-Luft aus jedem einzelnen Versicherungszweig verglichen.
Der jeweils geringere Wert wird als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Störfallabrechnung berücksichtigt.

Dieses Modell kann sich nachteilig für den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber auswirken, weil kein jährlicher Abgleich mit dem eingebrachten Wertguthaben erfolgt.

Das Arbeitsentgelt im Wertguthaben (1.000,00 EUR) würde im Störfall verbeitragt werden, obwohl es zum Zeitpunkt der Ansparung nicht verbeitragt worden wäre.

 

Alternativ-/Optionsmodell

Das im Kalenderjahr eingebrachte Arbeitsentgelt nebst Zinserträgen bzw. Verlusten und Kosten wird mit der für dieses Kalenderjahr festgestellten Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt verglichen.
Der jeweils ...

... geringere Wert ist die SV-Luft. Der oben angeführte Nachteil des Summenfeld­modells wird hier beseitigt.

Der Abgleich kann im Alternativ-/Optionsmodell auch monatlich erfolgen. Eine monatliche Bewertung des beitragspflichtigen Entgeltguthabens wird jedoch seitens der Spitzenverbände der Sozial­versicherungs­träger nicht empfohlen. Spätere Einmal­zahlungen führen i. d. R. dazu, dass bisher gebildete beitrags­pflichtige Entgelt­guthaben sowie das laufende beitrags­pflichtige Arbeits­entgelt mit der (anteiligen) Jahres­beitrags­bemessungs­grenze abzugleichen sind. Dies ist notwendig, um den beitragspflichtigen Teil des Entgeltguthabens aus der Einmal­zahlung zu ermitteln. Die Mechanismen auch im Zusammen­hang mit der so genannten Märzk­lausel werden daher sehr kompliziert. Der "Nutzen" aus dem monatlichen Abgleich ist aber eher gering. In Einzel­fällen kann die Berechnung im Vergleich zum jährlichen Abgleich auch zu höheren Beiträgen führen.